Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Wildhornhütte SAC

 

1. Anwendungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reservationen in der Wildhornhütte SAC und basieren auf dem Reglement Hütten und Infrastruktur SAC.

2. Gastaufnahmevertrag und Reservation

2.1 Der Gastaufnahmevertrag wird unmittelbar und ausschliesslich zwischen der reservierenden Person (in der Folge Gast genannt) und der/dem verantwortlichen Hüttenwart/in abgeschlossen.
2.2 Die Reservation von Schlafplätzen und Halbpension wird für beide Seiten verbindlich, wenn sie mündlich oder schriftlich bestätigt ist. Mit jeder Bestätigung treten die AGB in Kraft.
2.3 Bei der Reservation von Schlafplätzen in der Wildhornhütte SAC über das Online Hüttenreservations-System (OHRS) ist die Angabe der Kreditkartendaten verpflichtend.

3. Vorauszahlung / Anzahlung

3.1 Der/die Hüttenwart/in der Wildhornhütte SAC ist berechtigt, zur Sicherstellung der Reservation eine Vorauszahlung / Anzahlung zu verlangen. Die maximale Höhe der Vorauszahlung / Anzahlung kann dem Gegenwert der gesamten reservierten Dienstleistung entsprechen. Die Zahlung muss
bis zum vereinbarten Datum überwiesen sein, ansonsten gilt die Reservation als nicht bestätigt. Eine Rückzahlung erfolgt nur bei termingerechtem Vertragsrücktritt gemäss den Annullationsbedingungen.
3.2 Für offiziell ausgeschriebene Sektionstouren werden keine Vorauszahlungen erhoben. Die Sektionen verpflichten sich, für allfällige Entschädigungen gemäss den Annullationsbedingungen einzustehen.

4. Annullationsbedingungen / No-show-Gebühr

4.1 Annullationen, Änderungen und Verschiebungen von Reservationen sind bis spätestens 2 Tage vor der reservierten Übernachtung bis um 18.00 Uhr über das OHRS oder telefonisch kostenlos möglich.
4.2 Für nicht oder zu spät gemeldete Annullationen und Verschiebungen von Reservationen oder Änderungen der Personenanzahl ist der/die Hüttenwart/in berechtigt, eine Gebühr der hinterlegten Kreditkarte zu belasten. Die Annullationsbedingungen der Wildhornhütte SAC lauten:

bis 2 Tage um     18 Uhr vor Anreise: kostenlos
ab  2 Tage nach 18 Uhr vor Anreise: CHF 45 pro Person und Nacht
ab  1 Tag    nach 18 Uhr vor Anreise: CHF 70 pro Person und Nacht
No-Show (unabgemeldetes Nichterscheinen): CHF 70 pro Person und Nacht

4.3 Die No-show-Gebühr gemäss Art. 4.2 entfällt, wenn der Gast schriftlich mittels Belegen nach weist, dass die Beanspruchung der reservierten Dienstleistung wegen Wetterereignissen (bestätigte Unwetterwarnung von MeteoSchweiz bzw. Bestätigung der Erhöhung der Lawinengefahrenstufe gegenüber dem Vortag im Lawinenbulletin des SLF) für besagte Route und besagten Tag verunmöglicht wurde. Der/die Hüttenwart/in der Wildhornhütte SAC ist bis 18.00 Uhr am Vorabend der reservierten Übernachtung darüber zu informieren.
4.4 Art. 4.1, 4.2 und 4.3 gelten auch bei vorzeitiger Abreise.

5. Rücktritt durch den/die Hüttenwart/in

Der/die Hüttenwart/in der Wildhornhütte SAC kann unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:
– Höhere Gewalt oder andere vom/von der Hüttenwart/in nicht vertretbare Umstände.
– Gast verstösst während seines Aufenthalts markant gegen die Hüttenordnung des SAC.
– Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes ist gesetzeswidrig.
Bei einem Rücktritt des/der Hüttenwart/in aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz. Die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt im Rahmen der Annullationsbedingungen grundsätzlich geschuldet, ausser bei höherer Gewalt.

6. Ausweispflicht

6.1 Ermässigte Übernachtungstarife für Mitglieder des SAC und von Organisation mit Gegenrecht werden nur gegen gültigen Ausweis gewährt.
6.2 Gratisübernachtungen für Bergführer in Ausübung ihres Berufs werden nur gegen Vorlage des gültigen IVBV-Ausweises und des Mitgliederausweises des SAC oder einer Organisation mit Gegenrecht gewährt.

7. Zahlung

7.1 Übernachtungs- und Konsumationskosten sind spätestens am Abreisetag zu bezahlen. Die Zahlung mit Kreditkarte, elektronischen Zahlungsmitteln oder Fremdwährungen ist nur nach Verfügbarkeit und vorgängiger Bestätigung möglich.
7.2 In nicht bewarteten SAC-Hütten sind die Übernachtungskosten in bar in den dafür bezeichneten Kassen oder mittels Banküberweisung innert 10 Tagen zu begleichen.

8. Haftungsausschluss

Sämtliche schriftlichen und mündlichen Auskünfte des/der Hüttenwart/in der Wildhornhütte SAC (z.B. über Tourenverhältnisse, Lawinen- und Wettersituation, Routenwahl etc.) werden mit grösst möglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen sowie aus Erfahrung erteilt. Der/die
Hüttenwart/in der Wildhornhütte SAC übernimmt jedoch keine Gewähr dafür. Alle Entscheide betreffend Touren, Routen etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens des/der Hüttenwart/in der Wildhornhütte SAC und des SAC für Schäden jeglicher Art, die sich für den Gast aus der Verwendung dieser Auskünfte ergeben könnten, ist ausgeschlossen.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Wildhornhütte SAC unterstehen Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist die Standortgemeinde der Hütte.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SAC-Hütten wurden von der Abgeordnetenversammlung am 29. August 2020 verabschiedet und treten 1. November 2020 in Kraft.